PFOA PFOS - Persistente Schadstoffe - Entwicklung der Gesetzgebung zu Feuerlöschern

PFOA: offizieller Eintrag in Anhang XVII der REACH-Beschränkungen
PFOA oder Pentadecafluoroctansäure... eine kleine Abkürzung, hinter der sich große Auswirkungen verbergen!
Nach einem langen, von Deutschland und Norwegen geleiteten Bewertungsprozess wurden PFOA, seine Salze und verwandte Stoffe in Anhang XVII der REACH-Beschränkungen aufgenommen!
Seine Durchschlagsfestigkeit und hohe Beständigkeit (gegen Reibung, Hitze, Wasser, Schmutz und Chemikalien) machen es zu einer Substanz, die in vielen Bereichen eingesetzt wird, darunter als Tensid in Feuerlöschschäumen und bei der Herstellung von Textilien und Papier.
Dem offiziellen Text* zufolge ist die Aufnahme von PFOA in Anhang XVII mit einer Reihe von Ausnahmen oder Ausschlüssen sowie mit einer mehrfachen Umsetzungsfrist verbunden:
Verbot der Herstellung oder des Inverkehrbringens als Stoff in Europa ab 04/07/2020
- Konzentrationsgrenze: Verbot der Verwendung als Stoff, in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis ab dem 04.07.2020 in einer Konzentration von 25ppb (parts per billion) oder mehr.
- Ein Schwellenwert von 1000ppb gilt für verwandte Stoffe (Stoffe, deren Molekularstruktur sich wahrscheinlich in PFOA umwandelt).
Die Folgen für den Feuerlöschermarkt,
Die Europäische Kommission hat die ECHA beauftragt, innerhalb von 3 bis 5 Jahren ein vollständiges Verbot von PFOA (Verkauf neuer Feuerlöscher) und bis 2030 ein vollständiges Verbot von PFOA (Wartung, Aufladen und Wiederaufladen von Feuerlöschern) zu programmieren .
Das Bio-Sortiment von CBM ist konform!
Die Additive des CBM Services-Sortiments an Bio-Feuerlöschern sind zu 100% pflanzlichen Ursprungs und entsprechen bereits der Verordnung.
Verfügbare Dokumente:
- Prüfbericht des SGS-Instituts in Taunussteinapport
- Bioversal-Pflanzenhilfsmittel-Datei